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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Beim Benz - Das Hofbräu Zelt

© BENZ & CO. Festbetriebe GmbH 2026

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§ 1 Geltungsbereich

1.1 | Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der BENZ & CO. Festbetriebe GmbH und deren Kunden. Ergänzend zu diesen AGB gelten die Bestimmungen unserer Hausordnung in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung ("Hausordnung"). Mit Vertragsabschluss erkennt der Kundesowohl die AGB als auch die Hausordnung als verbindlich an. Die AGB der BENZ & CO. Festbetriebe GmbH gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kundenwerden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als die BENZ & CO. Festbetriebe GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich (z.B. E-Mail, Brief) zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die BENZ & CO. Festbetriebe GmbH ihre Leistung an den Kunden in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltlos erbringt.

1.2 | Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen, Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag bzw. die Bestätigung der BENZ& CO. Festbetriebe GmbH in Schriftform oder Textform (z.B. E-Mail, Brief) maßgebend.

§ 2 Vertragsschluss

2.1 | Alle Angebote der BENZ & CO. Festbetriebe GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

2.2 | Der Auftrag eines Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt, ist die BENZ & CO. Festbetriebe GmbH berechtigt, den Auftrag innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Auftrags anzunehmen.

2.3 | Die Annahme erfolgt schriftlich durch das Zusenden der Rechnung (Reservierungsbestätigung) per E-Mail.

§ 3 Preise und Zahlung

3.1 | Die Rechnung der BENZ & CO. Festbetriebe GmbH enthält die Mindestabnahme und weist das Bediengeld für eine Bewirtung im Festzelt aus. Der Preis gilt für den in der jeweiligen Rechnung aufgeführten Leistungsumfang.

3.2 | Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Bei kurzfristigen Bestellungen, d.h. Bestellungen, die weniger als 14 Tage vor dem Reservierungstermin eingehen, ist die Zahlung spätestens am Tag vor der Reservierung fällig. Zahlt der Kunde nicht innerhalb dieser Zahlungsfrist, gerät er mit dem ausstehenden Betrag in Verzug.

3.3 | Zahlungen sind auf das von der BENZ & CO. Festbetriebe GmbH in der Rechnung angegebene Bankkonto zu leisten.

3.4 | Eine Aufrechnung des Kunden mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 4 Wertmarken und Wertschecks

4.1 | Die Wertmarken (Getränke- und Hähnchen-Wertmarken) sind während der Dauer des jeweiligen Cannstatter Volksfests bzw. Stuttgarter Frühlingsfests, in dessen Zeitraum die Reservierung fällt, einlösbar sowie während des darauffolgenden Festes. Das darauffolgende Fest wird dabei wie folgt bestimmt: Auf das Stuttgarter Frühlingsfest folgt im gleichen Jahr das Cannstatter Volksfest; auf das Cannstatter Volksfests folgt im nächsten Jahr das Stuttgarter Frühlingsfest. Anschließend sind die Wertmarken nicht mehr einlösbar. Eine Auszahlung oder Teilauszahlung des Werts der Wertmarken, z.B. als Wechselgeld, erfolgt nicht.

4.2 | Im Zusammenhang mit einer Tischreservierung für die BENZ-Loge wird ein Wertscheck mit einem festen Pauschalbetrag erworben, deran dem jeweiligen Reservierungstag für alle angebotenen Getränke und Speisen einlösbar ist. Wird der Wertscheck am Reservierungstag nicht vollständig verbraucht, wird der Restbetrag auf Wunsch in Form von Wertmarken an den Inhaber des Wertschecks erstattet. Hierfür sind die nicht vollständig verbrauchten Wertschecks zusammen mit der Tischrechnung und Rechnung über die Reservierung zu den Öffnungszeiten des Festzelts während des laufenden Festes oder während des darauffolgenden Festes im Festbüro des Festzelts vorzulegen. Die Wertmarken sind wie oben dargestellt einlösbar. Eine Auszahlung oder Teilauszahlung des Werts des Wertschecks, z.B. als Wechselgeld, erfolgt nicht.

‍§ 5 Zutritt zum Festzelt

5.1 | Der Kunde ist nicht berechtigt, ins Festzelt Speisen oder Getränke mitzubringen.

5.2 | Aus Sicherheitsgründen darf der Kunde keine Gegenstände ins Festzelt mitführen, die nach der Hausordnung verboten sind. Der Kunde hat Taschenkontrollen zu dulden.

§ 6 Gewährleistung und Haftung

6.1 | Überlässt die BENZ & CO. Festbetriebe GmbH dem Kunden auf dessen ausdrücklichen Wunsch Speisen zum Mitnehmen, so ist der Kunde selbst für die Einhaltung der erforderlichen Lager- und Kühlbedingungen ab dem Zeitpunkt der Übergabe verantwortlich. Die BENZ & CO. Festbetriebe GmbH weist den Kunden bei Übergabe auf die Notwendigkeit der sachgemäßen Aufbewahrung und des zeitnahen Verzehrs hin. Soweit Schäden nachweislich auf einer unsachgemäßen Aufbewahrung oder einem verspäteten Verzehr durch den Kunden oder Dritte nach Übergabe beruhen, ist die Haftung der BENZ& CO. Festbetriebe GmbH ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der BENZ & CO. Festbetriebe GmbH.

6.2 | Die BENZ & CO. Festbetrieb GmbH haftet unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung der BENZ & CO. Festbetriebe GmbH beruhen. Ferner haftet die BENZ & CO. Festbetriebe GmbH unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der BENZ & CO. Festbetriebe GmbH beruhen. Gleiches gilt für Schäden, die aufeiner grob fahrlässigen Pflichtverletzung der BENZ & CO. Festbetriebe GmbH beruhen.

Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet die BENZ & CO. Festbetriebe GmbH unbeschränkt, und zwarunabhängig vom Verschuldensgrad, auch für fahrlässige Pflichtverletzungengesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Bei einfach fahrlässiger Verletzungwesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) haftet die BENZ & CO. Festbetriebe GmbH der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der BENZ & CO. Festbetriebe GmbH ausgeschlossen, sofern es sich nicht um Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt.

Im Übrigen ist die Haftung der BENZ & CO. Festbetriebe GmbH für die einfach oder leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen, sofern es sich nicht um Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssegelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der BENZ & CO. Festbetriebe GmbH.

6.3 | Zwingendes Produkthaftungsrecht bleibt von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt.

6.4 | Die BENZ & CO. Festbetriebe GmbH haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung oder Verzögerungen der Leistung, sofern diese durch höhere Gewalt verursacht wurden. Unter höherer Gewalt ist jedes unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflusses der BENZ & CO. Festbetriebe GmbH liegende Ereignis zu verstehen, welches die Erfüllung der vertraglichen Pflichten der BENZ & CO. Festbetriebe GmbH ganz oder teilweise unmöglich macht, insbesondere Naturkatastrophen, terroristische Handlungen, Explosionen, Krieg, Unruhen, Feuer, Überschwemmungen, Epidemien und Pandemien, Quarantäne oder Embargos. Wird die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt und hat der Kunde bereits eine Zahlung geleistet, so wird die BENZ & CO. Festbetriebe GmbH dem Kunden den gezahlten Betrag erstatten. Die BENZ & CO. Festbetriebe GmbH ist berechtigt, hier von tatsächlich entstandene und dem Kunden gegenüber nachgewiesene Aufwendungen abzuziehen, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Vorbereitung der konkreten Reservierung des Kunden stehen, insbesondere für Wareneinkauf und Personalkosten. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen.

§ 7 Rückgabe nicht verbrauchbarer Gegenstände

Die von der BENZ & CO. Festbetriebe GmbH dem Kunden zur Verfügung gestellten nicht verbrauchbaren Gegenstände (z.B. Geschirr, Besteck, Gläser, etc.) dürfen nicht außerhalb des Festzeltes mitgenommen werden.

§ 8 Stornobedingungen

8.1 | Eine Stornierung der Reservierung ist nur innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reservierungsbestätigung kostenfrei möglich, sofern der Kunde noch keine Zahlung an die BENZ & CO. Festbetriebe GmbH geleistet hat. Von Festbeginn an (also ab 0:00 Uhr am Tag des Festbeginns des Stuttgarter Frühlingsfests bzw. des Cannstatter Volksfests) ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.

8.2 | Sofern eine kostenfreie Stornierung nicht möglich ist, wird dem Kunden der volle Preis in Rechnung gestellt.

8.3 | Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher ist gem § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen, weil der Vertrag für die Leistungserbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Ein Rücktritt ist daher nur nach Maßgabe der vorstehenden freiwilligen Stornobedingungen möglich.

§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
und Sonstiges

9.1 | Die rechtlichen Beziehungen zwischen der BENZ & CO. Festbetriebe GmbH und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts (IPR). Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

9.2 | Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der BENZ & CO. Festbetriebe GmbH, wenn der Kunde

(i)           Kaufmann, eine Person des öffentlichen Rechtsoder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist;

(ii)          in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder

(iii)        nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung der Bundesrepublik Deutschland verlegt hat oder

(iv)        der Wohnsitz des Kunden oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

9.3 | Sollte eine Bestimmung in diesen AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollten der Vertrag eine Lücke enthalten, so werden hierdurch die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke werden die Parteien eine rechtlich zulässige Regelung vereinbaren, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck dieses Vertrags vereinbart haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke erkannt hätten. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß alsvereinbart.

§ 10 KEINE Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren BEI VERBraucherschlichtungsstelle

Die BENZ & CO. Festbetriebe GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach § 36 und § 37 VSBG teilzunehmen.

§ 11 Kontakt

Kontaktadresse
BENZ & CO. Festbetriebe GmbH
Mercedesstraße 69
70372 Stuttgart
Telefon: +49 711 5509090
E-Mail: kontakt@beimbenz.de

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Öffnungszeiten Festbüro

Stuttgarter Frühlingsfest 2026:
-Vor Beginn des Festes-
13.04. – 17.04.2026
Montag bis Freitag 10.00 – 17.00 Uhr

-Während des Festes-
18.04. – 10.05.2026
Mo-Fr ab 12.00 Uhr | Sa+So ab 11.00 Uhr

Cannstatter Volksfest 2026:
-Vor Beginn des Festes-
21.09. – 24.09.2026
Montag bis Freitag 10.00 – 17.00 Uhr

-Während des Festes-
25.09. – 11.10.2026
Mo-Fr ab 12.00 Uhr | Sa+So ab 11.00 Uhr

Adresse

Postanschrift:
BENZ & CO. Festbetriebe GmbH
Mercedesstraße 69
70372 Stuttgart

Vor Ort:
Die persönliche Abholung der Marken ist nur direkt im Zelt möglich:

Beim BENZ – Das Hofbräu Zelt
Cannstatter Wasen 50
70372 Stuttgart

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Kontakt

Telefon:

+49 711 550 90 90

E-Mail:

reservierung@beimbenz.de
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