Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Beim Benz - Das Hofbräu Zelt
§ 1 Geltungsbereich
1.1 | Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der BENZ & CO. Festbetriebe GmbH und deren Kunden. Ergänzend zu diesen AGB gelten die Bestimmungen unserer Hausordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung ("Hausordnung"). Mit Vertragsabschluss erkennt der Kunde sowohl die AGB als auch die Hausordnung als verbindlich an.
1.2 | Die AGB der BENZ & CO. Festbetriebe GmbH gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als die BENZ & CO. Festbetriebe GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich (z.B. E-Mail, Brief) zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die BENZ & CO. Festbetriebe GmbH ihre Leistung an den Kunden in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltlos erbringt.
1.3 | Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen, Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag bzw. die Bestätigung der BENZ & CO. Festbetriebe GmbH in Schriftform oder Textform (z.B. E-Mail, Brief) maßgebend.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 | Alle Angebote der BENZ & CO. Festbetriebe GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
2.2 | Der Auftrag eines Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt, ist die BENZ & CO. Festbetriebe GmbH berechtigt, den Auftrag innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Auftrags anzunehmen.
2.3 | Die Annahme erfolgt schriftlich durch das Zusenden der Rechnung (Reservierungsbestätigung) per E-Mail.
§ 3 Preise und Zahlung
3.1 | Die Rechnung der BENZ & CO. Festbetriebe GmbH enthält die Mindestabnahme und weist das Bediengeld für eine Bewirtung im Festzelt aus. Der Preis gilt für den in der jeweiligen Rechnung aufgeführten Leistungsumfang.
3.2 | Die Rechnung ist sofort mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Zahlbar ist der Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung, bei kurzfristigen Bestellungen spätestens am Tag vor der Reservierung. Zahlt der Kunde nicht innerhalb dieser Zahlungsfrist, gerät er mit dem ausstehenden Betrag in Verzug.
3.3 | Zahlungen sind auf das von der BENZ & CO. Festbetriebe GmbH in der Rechnung angegebene Bankkonto zu leisten.
3.4 | Eine Aufrechnung des Kunden mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 4 ZUTritt zum Festzelt
4.1 | Der Kunde ist nicht berechtigt, ins Festzelt Speisen oder Getränke mitzubringen.
4.2 | Aus Sicherheitsgründen darf der Kunde keine Gegenstände ins Festzelt mitführen, die nach der Hausordnung verboten sind. Der Kunde hat Taschenkontrollen zu dulden.
§ 5 Gewährleistung und Haftung
5.1 | Überlässt die BENZ & CO. Festbetriebe GmbH dem Kunden auf dessen Wunsch Speisen zum Mitnehmen, übernimmt die BENZ & CO. Festbetriebe GmbH für die Qualität und Beschaffenheit dieser Speisen keine weitere Gewähr. Der Verzehr dieser Speisen durch den Kunden oder Dritte erfolgt daher auf eigene Gefahr.
5.2 | Die BENZ & CO. Festbetriebe GmbH haftet gegenüber dem Kunden unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der BENZ & CO. Festbetriebe GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der BENZ & CO. Festbetriebe GmbH beruht. Ferner haftet die BENZ & CO. Festbetriebe GmbH für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten. Wesentlich sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet die BENZ & CO. Festbetriebe GmbH jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. BENZ & CO. Festbetriebe GmbH haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
5.3 | Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
5.4 | Die BENZ & CO. Festbetriebe GmbH haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung oder Verzögerungen der Leistung, sofern diese durch höhere Gewalt verursacht wurden. Unter höherer Gewalt ist jedes unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflusses der BENZ & CO. Festbetriebe GmbH liegende Ereignis zu verstehen, welches die Erfüllung der vertraglichen Pflichten der BENZ & CO. Festbetriebe GmbH ganz oder teilweise unmöglich macht, insbesondere Naturkatastrophen, terroristische Handlungen, Explosionen, Krieg, Unruhen, Feuer, Überschwemmungen, Epidemien, Quarantäne, Embargos, etc.
§ 6 Rückgabe nicht verbrauchbarer Gegenstände
Die von der BENZ & CO. Festbetriebe GmbH dem Kunden zur Verfügung gestellten nicht verbrauchbaren Gegenstände (z.B. Geschirr, Besteck, Gläser, etc.) dürfen nicht mitgenommen werden.
§ 7 Stornobedingungen
Eine Stornierung der Reservierung ist nur innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reservierungsbestätigung kostenfrei möglich, sofern der Kunde noch keine Zahlung an die BENZ & CO. Festbetriebe GmbH geleistet hat. Von Festbeginn an (also ab 0:00 Uhr am Tag des Festbeginns des Stuttgarter Frühlingsfests bzw. des Cannstatter Volksfests) ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
Sofern eine kostenfreie Stornierung nicht möglich ist, wird dem Kunden der volle Preis in Rechnung gestellt.
§ 8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
und Sonstiges
8.1 | Die rechtlichen Beziehungen zwischen der BENZ & CO. Festbetriebe GmbH und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts (IPR). Das Wiener UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
8.2 | Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart, wenn der Kunde
a) Kaufmann, eine Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist;
b) in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder
c) nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung der Bundesrepublik Deutschland verlegt hat
oder
d) der Wohnsitz des Kunden oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
8.3 | Sollte eine Bestimmung in diesen AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollten der Vertrag eine Lücke enthalten, so werden hierdurch die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke werden die Parteien eine rechtlich zulässige Regelung vereinbaren, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck dieses Vertrags vereinbart haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke erkannt hätten. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß als vereinbart.
§ 9 KEINE Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren BEI VERBraucherschlichtungsstelle
Informationspflicht nach §36 und §37 VSBG:
9.1 | Die BENZ & CO. Festbetriebe GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen
9.2 | Eine für Sie zuständige Streitbeilegungsstelle wäre die:
Universalschlichtungsstelle des Bundes – Zentrum für Schlichtung e.V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl
Internet: www.universalschlichtungsstelle.de
Wir lehnen eine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor dieser und anderen Verbraucherschlichtungsstellen allerdings ab.